Brandschutz

Externer Brandschutzbeauftragter in Berlin & Brandenburg

Pflichtsicher. Praxisnah. Persönlich.

Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne und Brandschutzhelfer-Ausbildung — alles aus einer Hand. Für Mittelständler in Berlin und Brandenburg.

Brandschutz mit klarer Verantwortung — extern, aber verbindlich

Brandschutz ist keine Kür, sondern Pflicht. Arbeitgeber müssen nach §10 Arbeitsschutzgesetz Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen, einen Brandschutzverantwortlichen benennen und ihre Beschäftigten regelmäßig schulen. In vielen Unternehmen ist dazu zusätzlich ein Brandschutzbeauftragter nötig — gesetzlich gefordert oder von Versicherer und Aufsichtsbehörde verlangt.

Als externer Brandschutzbeauftragter mit DGUV-/vfdb-Qualifikation entlaste ich Ihr Unternehmen: Sie bekommen die volle Brandschutzfunktion ohne Personalaufbau — und die Sicherheit, dass alle Pflichten dokumentiert, geprüft und revisionsfest erfüllt sind. Beratung, Konzepte und Schulungen aus einer Hand, regional in Berlin und Brandenburg.

Was ich für Ihr Unternehmen übernehme

1. Externer Brandschutzbeauftragter

Ich übernehme die Funktion des Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 per Bestellung — vollverantwortlich, mit klar geregelten Aufgaben und Zuständigkeiten. Sie bekommen einen festen Ansprechpartner für Brandschutz-Fragen, regelmäßige Begehungen, Berichterstattung an die Geschäftsführung und Ansprechpartnerstatus gegenüber Feuerwehr und Versicherern. Diese externe Beauftragung ist eine bewährte Alternative zur eigenen Personalstelle — insbesondere für Mittelständler ohne dedizierte Brandschutzabteilung.

2. Brandschutzordnung Teil A, B und C

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist das Kernregelwerk für das Verhalten im Brandfall — und Pflicht für die meisten Betriebsstätten. Ich erstelle alle drei Teile passgenau für Ihr Unternehmen:

  • Teil A — die Aushang-Version für alle Anwesenden mit den wichtigsten Verhaltensregeln
  • Teil B — für alle Beschäftigten mit weitergehenden Pflichten und Verhaltenshinweisen
  • Teil C — für Personen mit besonderen Aufgaben (Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Sicherheitsbeauftragte)

Jeder Teil wird auf Ihre Räumlichkeiten, Ihre Arbeitsabläufe und Ihre Belegschaft zugeschnitten — nicht von der Stange.

3. Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungspläne müssen an allen geforderten Punkten aushängen — gut sichtbar, normgerecht, aktuell. Ich erstelle die Pläne nach DIN ISO 23601 mit korrekter Maßstäblichkeit, klarer Symbolik und übersichtlicher Darstellung. Inklusive Standortmarkierung, Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelplätzen und Position aller Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmelder, Erste-Hilfe-Kästen). Auf Wunsch in mehreren Sprachen.

4. Feuerwehrpläne nach DIN 14095

Für Gebäude mit besonderen Brandschutzanforderungen — Sonderbauten, größere Verwaltungsgebäude, Pflegeeinrichtungen, Industriebauten — verlangt die Bauaufsicht in der Regel einen Feuerwehrplan. Diese Pläne sind für die einsatztaktische Vorbereitung der Feuerwehr: Übersichtspläne, Geschosspläne, Sonderpläne (Löschwasserversorgung, Gefahrstoffe, Aufzüge). Ich erstelle die Pläne nach DIN 14095, stimme sie mit der zuständigen Feuerwehr ab und liefere sie in den gewünschten Formaten (Print, PDF, ggf. interaktive Versionen).

5. Brandschutzhelfer-Ausbildung

Nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 müssen Sie ausreichend Brandschutzhelfer ausbilden — in der Regel 5 % der Belegschaft, je nach Brandgefährdung mehr. Ich führe die Theorie- und Praxisschulungen direkt bei Ihnen vor Ort durch: Brandlehre, Brandklassen, richtiger Umgang mit Feuerlöschern, Verhalten im Brandfall, Räumungsdurchführung — mit praktischer Übung am realen Brandsimulator. Die Schulung ist auch für die Wiederholung im 3- bis 5-Jahres-Rhythmus geeignet.

Eigene Software

Brandschutzbegehungen digital — mit unserer eigenen App

Wir nutzen für unsere Brandschutzbegehungen eine eigens entwickelte Web-App: strukturierte Checklisten direkt am Objekt, sofortige Foto-Dokumentation jedes Mangels, klare Verantwortlichkeiten und automatische Fortschrittsnachverfolgung — in einer DSGVO-konformen Umgebung. Der finale Auditbericht ist einen Klick entfernt.

Strukturierte Checklisten

Vorgaben werden Punkt-für-Punkt geprüft. Nichts wird übersehen — auch nicht bei umfangreichen Objekten oder mehreren Standorten.

Foto-Dokumentation vor Ort

Mängel werden direkt am Objekt fotografiert und automatisch dem richtigen Prüfpunkt zugeordnet. Keine nachträgliche Zuordnungs-Akrobatik.

Mängel-Nachverfolgung

Status (offen / in Bearbeitung / behoben), Verantwortlicher, Frist — transparent für alle Beteiligten. Keine vergessenen Mängel mehr.

Revisionsfest & DSGVO-konform

Audit-Trail, sichere Datenhaltung in der EU, exportierbar als rechtssicherer PDF-Bericht — für Versicherung, Aufsicht und Geschäftsführung.

Ein klarer, prüfsicherer Bericht — ohne Excel-Tabellen, ohne Papier, ohne Zuordnungs-Akrobatik im Nachhinein.

Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten?

Die Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ergibt sich meist nicht direkt aus einem einzigen Gesetz, sondern aus dem Zusammenspiel mehrerer Vorgaben:

  • Landesbauordnung & Sonderbauverordnungen — bei bestimmten Gebäudetypen (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Industriebauten, Beherbergungsbetriebe) explizit gefordert
  • Brandschutzkonzepte — wenn das Brandschutzkonzept einen Brandschutzbeauftragten vorschreibt
  • Versicherungsauflagen — Sachversicherer verlangen häufig einen Brandschutzbeauftragten als Bedingung für tragbare Prämien
  • DGUV-Vorgaben — Arbeitsschutzbehörde oder Berufsgenossenschaft kann die Bestellung nach Brandbegehung anordnen
  • Komplexe Betriebe — wenn das Arbeitsschutzgesetz die Bestellung als „erforderliche Maßnahme“ verlangt

Im Zweifel hilft ein kurzes Gespräch zur Klärung — kostenlos und unverbindlich. Wenn Sie unsicher sind, ob die Pflicht für Sie besteht: fragen Sie nach.

So arbeiten wir

  1. Erstgespräch — 30 Minuten, kostenfrei. Wir besprechen Ihren konkreten Bedarf und Pflichten.
  2. Bestandsaufnahme — Brandbegehung Ihrer Räumlichkeiten, Sichtung vorhandener Dokumente, Klärung der baulichen Situation.
  3. Angebot — transparente Festpreise für klar definierte Leistungen oder Pauschalmandat für die laufende Funktion.
  4. Umsetzung — Erstellung der Dokumente, Schulungen, Bestellungsschreiben, regelmäßige Begehungen.
  5. Laufende Betreuung — jährliche Fortschreibung, Schulungs-Auffrischungen, Ansprechpartner bei Vorfällen, Audit-Begleitung.

Häufige Fragen

Was kostet ein externer Brandschutzbeauftragter?

Die Kosten richten sich nach dem konkreten Umfang: Betriebsgröße, Anzahl der Standorte, Komplexität (z. B. Sonderbauten) und gewünschte Begehungsfrequenz. Im Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf, danach erhalten Sie ein transparentes, verbindliches Angebot — als Pauschalmandat für die laufende Funktion oder als Festpreis für klar umrissene Einzelleistungen (z. B. nur eine Brandschutzordnung). Ein externes Mandat ist in der Regel deutlich wirtschaftlicher als eine eigene Personalstelle.

Welche Qualifikation muss ein Brandschutzbeauftragter haben?

Nach DGUV Information 205-003 ist eine spezifische Qualifikation als Brandschutzbeauftragter erforderlich — typisch über vfdb-zertifizierte Lehrgänge (mindestens 64 Unterrichtseinheiten) plus regelmäßige Fortbildung. Ich erfülle diese Anforderungen vollständig — Nachweise zeige ich gerne im Erstgespräch.

Wie schnell kann eine Brandschutzordnung erstellt werden?

Nach der Bestandsaufnahme typischerweise innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Bei besonderer Eilbedürftigkeit (z. B. anstehende Begehung, Auflage einer Aufsichtsbehörde) ist auch deutlich kürzer möglich — sprechen Sie mich an.

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen wir?

Regelfall nach ASR A2.2: 5 % der Belegschaft. Bei erhöhter Brandgefährdung oder besonderen Personengruppen (Pflegebedürftige, Kinder, viele ortsunkundige Besucher) kann der Bedarf deutlich höher liegen — bis 50 % in Pflegeeinrichtungen. Eine konkrete Empfehlung nenne ich nach Begehung.

Brandschutz-Pflichten klären — in 30 Minuten

Sie wissen nicht genau, ob Ihr Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten braucht? Sind unsicher, ob Ihre Brandschutzordnung aktuell ist? Lassen Sie uns kurz reden — unverbindlich, kostenfrei, mit klarer fachlicher Einschätzung.